Lexikon: Österreichisches Bundesheer (1920–1938)

Das österreichische Bundesheer als bewaffnete Macht der Republik Österreich ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG – de iure – unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten und – de iure und de facto – der Befehlsgewalt und, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten obliegt, der Verfügungsgewalt des Bundesministers für Landesverteidigung. ...
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 Internetverweise zu Österreichisches_Bundesheer:
Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) ; Eintrag über Österreichisches Bundesheer ; BHI.AT Österreichs größtes Bundesheer-Magazin ; DOPPELADLER.COM - Plattform für Österreichs Militärgeschichte (inkl. ÖBH Datenbank) ; Bundesoberstufenrealgynasium an der Theresianischen Militärakademie ; Homepage des HGM-Wien ; Infoseite zum österreichischen Bundesheer 


 

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 Abkürzungen: Österreichisches Bundesheer (1920–1938)

BHBundesheer
ONÖsterreichisches Normungsinstitut
ÖWBÖsterreichisches Wörterbuch
ÖJPÖsterreichisches Jahrbuch für Politik

 

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