Lexikon: Absetzung für AbnutzungAbsetzung für Abnutzung (AfA) ist ein Begriff aus dem (deutschen) Einkommensteuergesetz und wird in der Regel gleichbedeutend mit dem Begriff "Abschreibung" verwendet.
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Internetverweise zu Absetzung_für_Abnutzung:
Offizielle AfA-Tabelle vom Bundesfinanzministerium ; AfA-Tabelle als PDF ; Freeware-AfA-Rechner ; Wirtschaftslexikon - Absetzung für Abnutzung ; AfA-Rechner online
Wort-Analyse: Absetzung für Abnutzung| Grundform | |
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| Satzbeispiele | Bei Mietwohnungsneubauten würden die degressiven Sätze für die Absetzung für Abnutzung auf vier Prozent für zehn Jahre, 2,5 Prozent für die nächsten acht Jahre und 1,25 Prozent für die darauf folgenden 32 Jahre gesenkt. |
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| Er warnte davor, Immobilieninvestoren nach der Bundestagswahl die Möglichkeit der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) zu nehmen. |
| Die Verringerung der Steuerschuld durch die AfA (Absetzung für Abnutzung) war bisher für viele Investoren ein Anreiz für den Bau von Mietwohnungen. |
| Das Kürzel steht für Absetzung für Abnutzung. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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