Lexikon: Ad-hoc-PublizitätAd-hoc-Publizität nennt man die Publizitätspflichten von Emittenten. Sie sind im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt.
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de.wikipedia.org/wiki/Ad-hoc-Publizität
Internetverweise zu Ad-hoc-Publizität:
§ 15 ; § 37b ; § 37c ; § 826 ; BGH, Urteil v. 19. Juli 2004, Az. II ZR 402/02 - Infomatec) ; Presseportal: Ad-hoc-Praxis in der Kritik ; Studie André Güttler ; adhoc-Meldungen via Deutsche Börse
Wort-Analyse: Ad-hoc-Publizität| Grundform | Ad-hoc-Publizität |
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| Satzbeispiele | Nach Beschwerden von Aktienhändlern nahm es Vorermittlungen auf wegen möglicher Verstöße gegen die Pflicht zur Meldung kursrelevanter Informationen (Ad-hoc-Publizität) und Insiderinformationen. |
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| Über die Ad-hoc-Publizität hinausgehende Darstellungen werden nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung noch nicht zivilrechtlich verfolgt. |
| Wir gehen in diesem Jahr von rund 500 Meldungen über Aktienkäufe und -verkäufe aus, sagt Reinhold Röhrig von der Deutschen Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität (DGAP) in Frankfurt. |
| Verstoß gegen Ad-hoc-Publizität? |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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