Lexikon: Akt (Film)Akt (v. lat.: actus, agere handeln) bedeutet:*eine Handlung, Vorgang (ein Akt der Gewalt).*in der Philosophie, besonders bei Aristoteles, die realisierte Wirklichkeit, im Gegensatz zur Potenz, der (noch) nicht realisierten Möglichkeit.*eine Feierlichkeit, Zeremonie (dem Akt der Einweihung beiwohnen)* ein juristisches Verfahren, Rechtsvorgang, siehe Juristischer Akt*eine ungebräuchlichere (veraltete, österreichische) Form des Begriffs Akte. ...
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Der Akt ist die Abbildung des unbekleideten menschlichen Körpers in der Kunst, insbesondere in der Zeichnung, Malerei, Grafik, Skulptur und Fotografie. Ursprünglich definierte der Begriff Akt eher Studien vom menschlichen Körper (Aktstudie).
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Ein Akt ist im Drama ein Hauptabschnitt der Handlung, dessen Schluss durch das Fallen des Vorhangs bezeichnet wird. Insofern jede dramatische Handlung in drei Unterabteilungen, Auseinandersetzung oder Exposition, die Spitze oder die Höhe der Verwickelung und die Lösung oder Katastrophe zerfällt, wäre die Einteilung in drei Akte die naturgemäßeste. ...
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