Lexikon: Amtseid

Der Amts-, bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. ...
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 Internetverweise zu Amtseid:
Art. 56 ; Art. 64 ; § 64 ; § 38 ; Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 ; Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974 ; Verfassungsentwurf für die DDR vom 4. April 1990 ; Österreichische Verfassung 



 Wort-Analyse: Amtseid

GrundformAmtseid
Synonyme
SatzbeispieleAfghanisches Kabinett vereidigt 24. Jun 16:12 In Afghanistan haben die neuen Minister ihren Amtseid abgelegt.
"Ich werde die Gesetze des Islam respektieren, die Integrität Afghanistans verteidigen und für das Volk arbeiten", versprach Karsai weiter, als er vor den Delegierten feierlich seinen Amtseid ablegte.
In den ersten Minuten der Unabhängigkeit soll Xanana Gusmao als Präsident des Landes den Amtseid ablegen.
Als der neue Präsident Jugoslawiens, Vojislav Kostunica, am Samstag seinen Amtseid ablegte, schwor er u. a., "die Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Bundesrepublik Jugoslawien zu schützen."

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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