Lexikon: AntragsdeliktUnter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. ...
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Internetverweise zu Antragsdelikt:
§ 123 ; § 145a ; § 185 ; § 194 ; § 201 ; §§ 202 ; § 205 ; § 247
Wort-Analyse: Antragsdelikt| Grundform | Antragsdelikt |
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| Satzbeispiele | Da Raubdruck ein Antragsdelikt ist, muß uns der Verlag, dem wir wohl ein Dorn im Auge sind, die Polizei ins Haus geschickt haben. |
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| Schon bei den vor mehr als 20 Jahren von SPD-Juristen geprägten Reformen, als Mundraub zum Antragsdelikt wurde, hätte Ladendiebstahl zur Ordnungswidrigkeit deklariert werden sollen. |
| Beleidigung ist nämlich gemäß Paragraph 194 StGB ein Antragsdelikt. |
| Der mehr als 100 Jahre alte Brandstiftungsparagraph ist bekanntlich reformbedürftig, so daß beispielsweise das Anzünden eines Parkplatzes nur als das Antragsdelikt Sachbeschädigung gewertet werden kann, da es damals noch keine Autos gab. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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