Lexikon: AsylbewerberleistungsgesetzIm Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von sozialen Leistungen an bedürftige Asylsuchende und Geduldete in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Durch Änderungen im Zuwanderungsgesetz sind auch manche InhaberInnen einer Aufenthaltserlaubnis betroffen.
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de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz
Internetverweise zu Asylbewerberleistungsgesetz:
Gesetzestext ; Flüchtlingsrat Berlin - dort u.a. umfassende Sammlung von Rechtsprechung und Kommentierungen zum AsylbLG
Wort-Analyse: Asylbewerberleistungsgesetz| Grundform | Asylbewerberleistungsgesetz |
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| Synonyme | |
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| Satzbeispiele | Zum Vergleich: Für Unterkunft und Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - um 20 Prozent gekürzte Sozialhilfe - fallen pro Person und Monat durchschnittlich 1300 Mark an. |
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| Zudem müsse der Kreis der Nutzer des AZR auf die Träger der Sozialhilfe und die für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden ausgeweitet werden. |
| Deswegen müssen wir weiter am Asylbewerberleistungsgesetz und an der Senkung der Leistungen arbeiten. |
| Denn auch die illegal einge- reisten Menschen, die mit einer Duldung ausgestattet wurden, haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ansprüche. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| Eindeutige Ergebnisse |
| (Social) Welfare Law for asylum seekers | Asylbewerberleistungsgesetz {n} |
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