Lexikon: AufstockerAls Aufstocker werden in Deutschland Bezieher von Arbeitslosengeld bezeichnet, deren Arbeitslosengeld unter den Regelleistungen der Leistungen der Grundsicherung liegen und die daher Anspruch auf eine Aufstockung bis zu den im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch definierten Regelleistungen haben. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Aufstocker
Internetverweise zu Aufstocker:
§ 11 ; § 30 ; Datenreport 2006 ; SGB II Halberstadt: Eingliederungsbilanz 2007. Halberstadt, 30. Juni 2009, Seite 4 ; Spiegelinterview ; Bundestags-Drucksache 17/487 ; DGB-Studie: Mehr Hartz-IV-Aufstocker trotz Aufschwung – Osten besonders betroffen ; Arm trotz Arbeit
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