Lexikon: BedarfsgemeinschaftBedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II ...
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Internetverweise zu Bedarfsgemeinschaft:
§ 1579 ; § 7 ; § 20 ; § 9 ; § 11 ; § 3 ; Art. 3 ; Art. 6
Wort-Analyse: Bedarfsgemeinschaft| Grundform | |
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| Synonyme | |
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| Satzbeispiele | Deshalb seien die am häufigsten vorgeschlagenen Begriffe aus den Arbeitsmarktreformen wie "Hartz IV", "Ein-Euro-Job" oder "Bedarfsgemeinschaft" keine Unwörter, sondern höchstens Undinge. |
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| Sehr viel geht es um das Thema Bedarfsgemeinschaft, also die Anrechnung von Einkommen des Partners, auch bei nichtehelichen Gemeinschaften, von BaföG studierender Kinder, von Renten und Zuverdiensten. |
| Auf der anderen Seite werden meine Kinder, da sie volljährig und nicht arbeitsfähig sind, nicht mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gezählt und erhalten also keine weiteren Zuschüsse. |
| Am häufigsten würden die Regelungen von Hartz IV zur Einkommensanrechnung und zur Bestimmung einer Bedarfsgemeinschaft angefochten, erklärte der BSG-Sprecher. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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