Lexikon: Beglaubigung

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, daß die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation.
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 Internetverweise zu Beglaubigung:
§ 126 ; § 129 ; § 6 ; § 59 ; § 33 ; § 34 ; § 29 ; § 30 



 Wort-Analyse: Beglaubigung

GrundformBeglaubigung
SynonymeBeglaubigung, Attest, Testat, Diplom
SatzbeispieleAls er bei seinem Amtsantritt dem Bundespräsidenten seine Beglaubigung übergab, hat er davon erzählt und schon war ein Gespräch im Gang über gemeinsam erlebte Inszenierungen.
Es sind selbst in dieser Richtung während meiner Abwesenheit zu große kleine Leute am Werke gewesen und können unter polizeilicher Beglaubigung das wundervolle ironische Wort des französischen Erbfeindes gebrauchen: Nous avons changé tout cela.
Für ein anderes Verschen aus derselben Zeit, das er dem nahen Schwarzburg gewidmet haben soll, ist die Beglaubigung noch nicht voll erbracht.
denn am Scheideweg des Schicksals richtig wählen, ist die Beglaubigung der Größe; doch wäg es wohl, denn wählst du falsch, lohnt dir mein Fluch!"

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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attestation Beglaubigung {f}
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