Lexikon: BeitragsbemessungsgrenzeMit Beitragsbemessungsgrenze wird eine Grenzgröße bezeichnet, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen. Es handelt sich also um eine Deckelung der Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag.
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de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze
Internetverweise zu Beitragsbemessungsgrenze:
Deutsche Rentenversicherung Bund ; Deutsche Rentenversicherung
Wort-Analyse: Beitragsbemessungsgrenze| Grundform | Beitragsbemessungsgrenze |
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| Satzbeispiele | In der Knappschaftlichen Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5550 Euro (Osten: 4650 Euro). |
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| Die Beitragsbemessungsgrenze (höchstens davon werden Beiträge und Leistungen berechnet) liegt bei 4500 Euro (Osten: 3750 Euro). |
| Wie Kommissionschef Ulf Fink am Freitag in Berlin sagte, soll dies nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gelten. |
| Der beträgt 2002/2003 ein Prozent des zu versteuernden Brutto-Einkommens und vier Prozent ab dem Jahr 2008 - maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 104400 Mark. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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