Lexikon: Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. ...
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 Internetverweise zu Bereicherungsrecht_(Deutschland):
§§ 812 ff. ; Tutorium Zivilrecht: Bereicherungsrecht ; Die Leistungskondiktionen im deutschen Recht und ihre Ausschlusstatbestände ; juratexte.de 



 Wort-Analyse: Bereicherungsrecht

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleZu gekündigten Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen könnten sich auf Grund unwirksamer Vertragsklauseln "Rückforderungsansprüche aus Bereicherungsrecht" ergeben.
Sie haben das Steuerrecht zu einem Bereicherungsrecht für die Wohlhabenden gemacht."
"Sie haben aus dem Steuerrecht ein Bereicherungsrecht für Wohlhabende gemacht", sagte Lafontaine.
In seiner Urteilsbegründung deutet der BGH unter Hinweis auf die 'im Bereicherungsrecht vorgesehene verschärfte Haftung' sogar an, das BRK habe gewußt, daß seine Preiserhöhungen unwirksam waren.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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