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Lexikon: Berufung (Amt) Der Begriff Berufung bezeichnet # die Bitte, einen bestimmten Platz in einer Kommission u.ä. einzunehmen oder ein Amt anzunehmen (beispielsweise bei Professuren), siehe Berufung (Amt)# im Rechtswesen ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, siehe Berufung (Recht))# einen bestimmten Auftrag oder eine Botschaft zum Ausdruck zu bringen und so beispielsweise Lehrer oder Arzt aus Berufung zu sein.# das Verspüren eines inneren Rufes für eine bestimmte Lebensaufgabe Berufung (Religion) Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz. Die Berufungsverhandlung findet dann vor der Berufungsinstanz bzw. dem Berufungsgericht, auch Appellationsgericht statt. Berufung im religiös-spirituellen sind, meint das Vernehmen/Verspüren einer inneren Stimme, die einen zu einer bestimmten Lebensaufgabe drängt. So spricht man von einer Berufung zur Liebe und zum Leben (in Fülle), die im Herzen jedes einzelnen Menschen tief verankert ist.
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