Lexikon: Bestattungspflicht

Unter der Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Tode einer Person dafür zu sorgen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Von der B. ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen bzw. dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. ...
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 Internetverweise zu Bestattungspflicht:
§ 1896 ; § 1968 ; § 1615 ; § 1615m ; § 844 ; § 74 ; Stelkens/Cohrs: Bestattungspflicht und Bestattungskostenpflicht; NVwZ 2002, 917 



 Wort-Analyse: Bestattungspflicht

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleBremen hatte als erstes Bundesland gesetzlich eine Bestattungspflicht für Föten verankert.
Es gibt aber auch dann Ausnahmen von der Bestattungspflicht: wenn man die Leichen aus medizinischen oder wissenschaftlichen Gründen noch braucht.
Wenn die Bestattungspflicht und damit die Eintragungspflicht mit 500 Gramm anfängt, dann sind statistische Daten über Probleme bei Frühgeburten besser auszuwerten.
Die Frau ergriff später auf einem Gewerkschaftstag die Initiative zur Änderung des Paragraphen 29 des Personenstandsgesetzes mit dem Ziel, das Geburtsgewicht für die Bestattungspflicht heraufzusetzen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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