Lexikon: Beweisverbot

Beweisverbote stellen rechtsstaatliche Schranken dar, die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen gesetzt sind. ...
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 Internetverweise zu Beweisverbot:
§ 136a ; § 51 ; § 55 ; Art. 2 ; Art. 1 ; § 136 ; Tagebuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 1989 ; Tagebuch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2006 



 Wort-Analyse: Beweisverbot

GrundformBeweisverbot
Synonyme
SatzbeispieleDie Verteidiger von Frau K., Roland Meister (Essen) und Rainer Ahues (Hannover), beantragten ein "Beweisverbot" auf sämtliche Aussagen.
"Aus der Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern läßt sich kein Beweisverbot herleiten", beschlossen die Richter.
Weder der Untersuchungsausschuss noch ein Strafgericht wären daran durch ein Beweisverbot gehindert.
Der 1. Strafsenat des BGH hatte schon 1984 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das tatprovozierende Verhalten eines Lockspitzels weder ein Verfahrenshindernis noch ein Beweisverbot zur Folge hat.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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