Lexikon: BranntweinsteuerDie Branntweinsteuer ist eine deutsche, durch Bundesgesetz geregelte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig dem Bund zusteht und die vom Zoll verwaltet wird.
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de.wikipedia.org/wiki/Branntweinsteuer
Internetverweise zu Branntweinsteuer:
Gesetzestext ; Text der Branntweinsteuerverordnung (in der ab 1. April 2010 geltenden Fassung) ; Text der Branntweinsteuerverordnung (in der bis 1. April 2010 geltenden Fassung) ; Das Branntweinsteuerrecht
Wort-Analyse: Branntweinsteuer| Grundform | Branntweinsteuer |
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| Synonyme | |
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| Satzbeispiele | (Blasenzins ist Branntweinsteuer.) |
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| Die Erhebung des Blasenzinses (Branntweinsteuer) ist verschoben, und es bleibt bei der Getreideakzise. |
| Die "Finance" und die Finanzprojekte. - Steuerpläne. -Einkommensteuer. - Blasenzins (Branntweinsteuer). -Stempeledikt. - Direkte oder indirekte Steuern? |
| Bei Erlösen von 678 Mio. Euro 2001 (mit Branntweinsteuer) betrug der Gewinn (Ebit) 23,8 Mio. Euro. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| Eindeutige Ergebnisse |
| tax on spirits | Branntweinsteuer {f} |
| liquor tax (Am.) | Branntweinsteuer {f} |
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