Lexikon: Briefgeheimnis

Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert. ...
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 Internetverweise zu Briefgeheimnis:
Artikel 10 ; § 100 Abs. 3 S. 4 ; § 202 ; Briefgeheimnis ; StGB (DDR) ; Hanna Labrenz-Weiß: MfS-Handbuch: Abteilung M: Postkontrolle; Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Berlin 2003 



 Wort-Analyse: Briefgeheimnis

GrundformBriefgeheimnis
Synonyme
SatzbeispieleDas Briefgeheimnis ist uns ja doch garantieret, und ich bin wohl der letzte, der es bricht.< ->Richtig, alter Freund!
Kein Briefgeheimnis, kein Hausgeheimnis!
"Habt Ihr schon einmal etwas vom Briefgeheimnis gehört, Mann? Ich habe die Erlaubnis, nur Indsmen das Siegel zu zeigen."
"Ich gehöre nicht zu den Leuten, denen das Briefgeheimnis nicht heilig ist."

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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privacy of letters Briefgeheimnis {n}
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