Lexikon: BundeskleingartengesetzDas Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist ein deutsches Gesetz, die Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.
Weiter auf:
de.wikipedia.org/wiki/Bundeskleingartengesetz
Internetverweise zu Bundeskleingartengesetz:
§ 1 ; § 18 ; § 9 ; § 5 ; Text des Bundeskleingartengesetzes ; Urteil des BGH
Wort-Analyse: Bundeskleingartengesetz| Grundform | Bundeskleingartengesetz |
|---|
| Synonyme | |
|---|
| Satzbeispiele | Das Bundeskleingartengesetz regelt verbindlich, wie viel Parzellen die Kommunen pro Einwohner vorzuhalten haben. |
|---|
| Neben der im Bundeskleingartengesetz geregelten "Sozialbedürftigkeit" haben die Pächter über Jahre hinweg soziale Bindungen untereinander entwickelt, die im Falle einer Auflösung der Verträge verloren gingen. |
| "Die Lauben sind gemäß dem Generalpachtvertrag von 1956 sowie dem Bundeskleingartengesetz unrechtmäßig gebaut worden", argumentiert Thiemen. |
| Dieses sieht vor, dass bei den überdimensionierten Lauben - sie dürfen laut Bundeskleingartengesetz von 1983 nicht größer als 24 Quadratmeter sein - nur Anbauten entfernt werden sollen. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
Fehler/Anregungen mitteilen
Impressum
|
|
Klaus Kopf
Düppelstrasse 6
22769 Hamburg
Deutschland

Steuernummer: 41/127 /03069
Finanzamt Hamburg-Altona
|
Konzessionsinformationen zu den definero Suchfunktionen
|
|
Lexikon
Das Lexikon basiert auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und unterliegt der
GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der Autoren ist auf dem Lexikon Wikipedia
(Wiki) verfügbar. Lexikon-Artikel können direkt auf
Wikipedia
bearbeitet werden.
Wort-Analyse (Wörterbuch)
Das Wörterbuch wird uns von der Universität Leipzig (Institut für Informatik)
Projekt Deutscher Wortschatz
zur Verfügung gestellt.
Übersetzung
Die Übersetzung (deutsch - englisch/ englisch - deutsch) unterliegt der GNU
Lizenz für freie Dokumentation. Sie basiert auf folgenden Datenbanken, die von nachstehenden Personen zusammengefasst und überarbeitet wurden
Frank Richter (dict.tu-chemnitz.de;
1995 - 2002)
Paul Hemetsberger (dict.cc;
2002 - 2004)
Thomas Promny (odge.de;
2004 - 2006)
Kopf (Lexikon definero.de;
seit 2006)
Abkürzung
Das Abkürzungsverzeichnis basiert auf einer Datenbank von Klaus Kopf
(definero.de ; 2006). Die Liste der Abkürzungen wird stetig erweitert. Etwaige Verlinkungen zu Institutionen, die sich aus den Abkürzungen ableiten lassen, sind im Verzeichnis als sog. Hyperlink kenntlich gemacht.
|
Danksagungen
Haftungsausschluss
RSS-Feed zum Lexikon definero.de

http://www.definero.de/definero.xml