Lexikon: Bundeskleingartengesetz

Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist ein deutsches Gesetz, die Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Bundeskleingartengesetz
 Internetverweise zu Bundeskleingartengesetz:
§ 1 ; § 18 ; § 9 ; § 5 ; Text des Bundeskleingartengesetzes ; Urteil des BGH 



 Wort-Analyse: Bundeskleingartengesetz

GrundformBundeskleingartengesetz
Synonyme
SatzbeispieleDas Bundeskleingartengesetz regelt verbindlich, wie viel Parzellen die Kommunen pro Einwohner vorzuhalten haben.
Neben der im Bundeskleingartengesetz geregelten "Sozialbedürftigkeit" haben die Pächter über Jahre hinweg soziale Bindungen untereinander entwickelt, die im Falle einer Auflösung der Verträge verloren gingen.
"Die Lauben sind gemäß dem Generalpachtvertrag von 1956 sowie dem Bundeskleingartengesetz unrechtmäßig gebaut worden", argumentiert Thiemen.
Dieses sieht vor, dass bei den überdimensionierten Lauben - sie dürfen laut Bundeskleingartengesetz von 1983 nicht größer als 24 Quadratmeter sein - nur Anbauten entfernt werden sollen.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Bundeskleingartengesetz

BKleinGBundeskleingartengesetz

 

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