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Lexikon: Bundespräsident (Deutschland) Bundespräsident ist der Titel: * des Staatsoberhauptes Deutschlands, siehe Bundespräsident (Deutschland)* des Staatsoberhauptes Österreichs, siehe Bundespräsident (Österreich)* des Vorsitzenden des Schweizerischen Bundesrates, siehe Bundespräsident (Schweiz) Der Bundespräsident der Schweiz ist derjenige Minister, der als Primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen der Schweizer Regierung, des Bundesrats, führt. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt derBundesrepublik Deutschland. Seine politischen Befugnisse sind jedoch beschränkt. Seine Amtssitze sind das Schloss Bellevue in Berlin und die Villa Hammerschmidt in Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Derzeitiger Amtsinhaber ist Horst Köhler. Der österreichische Bundespräsident ist das auf sechs Jahre (Art. 60/5 B-VG) gewählte Staatsoberhaupt. Seit 1950 wird er in einer direkten Wahl vom Volk gewählt. Er kann einmal wiedergewählt werden (Art. 60/5 B-VG).
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