Lexikon: Deutschlandvertrag

Der Deutschlandvertrag (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Bonner Vertrag genannt), mit dem Generalvertrag als Kernstück (in der Sprachregelung der SED als „Generalkriegsvertrag“ bezeichnet), ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am ...
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 Internetverweise zu Deutschlandvertrag:
S. 296 f. ; Artikel über den Deutschlandvertrag beim Lebendigen Museum Online ; Text des Deutschlandvertrags vom 26. Mai 1952 



 Wort-Analyse: Deutschlandvertrag

GrundformDeutschlandvertrag
Synonyme
SatzbeispieleDer Bundestag in Bonn nahm den "Deutschlandvertrag" und den Vertrag über die "Europäische Verteidigungsgemeinschaft" an; die SED beschloss in Ost-Berlin den "Aufbau des Sozialismus in der DDR".
Auf das beiliegende Memorandum "Der Generalvorbehalt der Sowjetunion zum Zwei-plus-Vier- Vertrag und der Deutschlandvertrag mit den drei Westalliierten von 1952" dürfen wir verweisen.
gegen den neuen Deutschlandvertrag , den Truppenvertrag und das Abkommen über den Beitritt zur NATO und zum 'Brüsseler Pakt wurden keine Einwände erhoben .
Am 26. Mai 1952 wurde in Bonn der Deutschlandvertrag unterschrieben, der das Besatzungsstatut ablöste.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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