Lexikon: EhefähigkeitszeugnisEin Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, dass dem Eheschluss kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ...
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Internetverweise zu Ehefähigkeitszeugnis:
§ 1309 ; Art 13 EGBGB ; § 13 ; § 12 ; „Kölner Liste online“ ; § 9 ; Art. 17b ; LPartG
Wort-Analyse: Ehefähigkeitszeugnis| Grundform | Ehefähigkeitszeugnis |
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| Synonyme | |
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| Satzbeispiele | Da ist zum Beispiel das "Ehefähigkeitszeugnis": Die Bundesrepublik akzeptiert nur im Heimatland (also Frankreich) ausgestellte Dokumente, Frankreich aber stellt nur im Ausland (also im zuständigen deutschen Konsulat) aus. |
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| Zum Beispiel: das "Ehefähigkeitszeugnis". |
| 5 Ausländer müssen darüber hinaus entweder ein Ehefähigkeitszeugnis, eine Ledigkeitsbescheinigung oder Familienstandsbescheinigung vorlegen zum Beweis, daß sie nicht bereits im Heimatland verheiratet sind. |
| ein Ehefähigkeitszeugnis muß sich aber auch ein Deutscher , der im Ausland heiraten will , vom Standesbeamten ausstellen lassen , in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat . |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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