Lexikon: Eigenjagd

Eigenjagd oder Eigenjagdbezirk nennt man alle zusammenhängenden landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke, die einer Person oder Personengemeinschaft gehören und - zusammen - eine bestimmte Mindestgröße (z. B. 75 Hektar) erreichen. Wenn der Grundeigentümer die öffentlich-rechtliche Voraussetzung für die Jagd, den Jagdschein, besitzt, kann er in seinem Eigenjagdbezirk jagen. Ansonsten kann er den Eigenjagdbezirk an einen Jäger verpachten.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Eigenjagd
 Internetverweise zu Eigenjagd:
Gesetzliche Regelung in § 7 des deutschen Bundesjagdgesetzes 



 Wort-Analyse: Eigenjagd

GrundformEigenjagd
Synonyme
SatzbeispieleAber seine zwölfhundert Morgen Eigenjagd waren ihm zu wenig; er hatte immer den Grenzstein in der Tasche und jagte, soweit der Himmel blau und die Heide braun war.
Die Heide bis zu dem Busche gehört noch dem Hehlenhofe, der Busch selber aber war des Müllers Eigentum, der seine kleine Eigenjagd verpachtet hatte.
Hehlmann ließ sie im Hause machen, was sie wollte, und wenn er nicht bei der Arbeit war oder schlief, dann war er in der Wildbahn, entweder in seiner Eigenjagd oder bei Klas.
Darüber hinaus gehört eine Eigenjagd zum Anwesen, der See ist zu Naturschutzzwecken verpachtet.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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