Lexikon: Eigentum

Eigentum bezeichnet das rechtliche Verhältnis von Personen oder Institutionen zu einem oder mehreren Vermögensgegenständen im Sinne eines ausschließlichen und absoluten (also gegenüber jedermann geltenden) Verfügungsrechtes.
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 Internetverweise zu Eigentum:
Artikel 14 ; § 903 BGB ; § 1004 ; § 985 ; § 823 ; § 91 ; § 985 ; (Online-Version) 



 Wort-Analyse: Eigentum

GrundformEigentum
SynonymeBesitz, Gut, Hof, Habe
SatzbeispieleDas unverletzliche oder heilige Eigentum ist auf eben diesem Boden gewachsen: es ist ein Rechtsbegriff.
Zuletzt doch der Mensch, der ihm die Menschenrechte erteilt: dann kann er in einem unendlich weiteren Sinne als Terenz sagen: humani nihil a me alienum puto, d. h. das Menschliche ist mein Eigentum.
Man sagt, Ich habe ein Recht auf diesen Baum, oder er sei mein rechtliches Eigentum.
Mein Eigentum aber ist kein Ding, da dieses eine von Mir unabhängige Existenz hat; mein eigen ist nur meine Gewalt.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Eigentum

BAGEBundesamt für Geistiges Eigentum
Schweizerische Behörde
ESARIPOOrganisation für gewerbliches Eigentum vom englischsprachigen Afrika
TRIPHandelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum

EnglischDeutsch
Eindeutige Ergebnisse
proprietorship Eigentum {n}
absolute ownership Eigentum {n}
ownership Eigentum {n}
properties Eigentum {n}
property Eigentum {n}
proprietary Eigentum {n}
belongings Eigentum {n}
Ergebnisse, die Ihren Begriff enthalten
immovable unbewegliches Eigentum
absolute title uneingeschränktes Eigentum
intellectual property geistiges Eigentum {n}
to acquire ownership of Eigentum erwerben
to acquire property Eigentum erwerben
fee simple title uneingeschränktes Eigentum

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