Lexikon: Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung ist eine schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck über seine Einkommensverhältnisse und dient als Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer. Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (dem Steuerberater) beim Finanzamt eingereicht. Dort wird sie geprüft und auf Ihrer Basis die zu zahlende Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ermittelt.
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 Internetverweise zu Einkommensteuererklärung:
Projekt "Elektronische Steuererklärung" (ELSTER) der Finanzverwaltung 



 Wort-Analyse: Einkommensteuererklärung

GrundformEinkommensteuererklärung
Synonyme
SatzbeispieleNachrichten : Wirtschaft : Wirtschaft & Politik Die Abgabe der Steuererklärung kann hinausgezögert werden Die Frist läuft: Bis zum 31. Mai muss jeder Steuerbürger seine Einkommensteuererklärung abliefern.
Am Ende der ganzen Mühe, drucken alle Anbieter die Einkommensteuererklärung auf Blankopapier aus.
Leider ist es nicht möglich, mit der Software für das Jahr 2000 die Einkommensteuererklärung 2001 zu erstellen.
Am Ende müssen die Daten der Einkommensteuererklärung aber nicht mehr ausgedruckt werden, sondern können via Telefonleitung über das Internet oder eine Direktwahlverbindung in das Rechenzentrum des jeweiligen Finanzamtes gesendet werden.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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