Lexikon: Elternbeirat

An allen Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, wird ein Elternbeirat gebildet. Er ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend, in einzelnen Bundesländern auch beschließend, mit.
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 Internetverweise zu Elternbeirat:
Bundeselternrat 



 Wort-Analyse: Elternbeirat

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleMarita Peemöller ist seit Jahren treibende Kraft im "Förderverein Forum", engagiert sich im Elternbeirat des Gymnasiums.
Doch bei ihr gab's zum Schluß kein goldenes Reh, sondern für den Wentorfer Bürgermeister, den Schulleiter und den Elternbeirat eine Sparbüchse.
Der Elternbeirat der Pinneberger Johannes-Brahms-Schule lädt für Mittwoch, 9. März, zu einem Benefizkonzert zugunsten der Schule ein.
"Lehrer werden sich wegbewerben, Eltern, die es sich leisten können, schicken ihre Kinder auf Privatschulen oder ins Ausland, und junge Familien werden nicht nach Schleswig-Holstein ziehen, weil sie das Schulsystem abschreckt", heißt es beim Elternbeirat.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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