Lexikon: ErbgerichtErbrichter hießen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, jene Mitglieder der dörflichen Gemeinde, die dem Dorfgericht vorstanden und dieses Amt an ihre Nachkommen weitergeben konnten, ohne dass der Inhaber der Niedergerichtsbarkeit, dies war häufig der Grundherr, Einfluss auf die Besetzung der Stelle nehmen konnte. Der Erbrichter erhielt einen Teil der Gerichtsgebühren und der fälligen Bußgelder, zumeist ein Drittel. Der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit.
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Wort-Analyse: Erbgericht| Grundform | |
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| Satzbeispiele | In Tautewalde steht ein feines Landhotel, das Erbgericht Tautewalde, mit 31 Zimmern und einem Gourmetrestaurant (Tel. 03592/383 00). |
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| Beim langweiligen Schlangestehen für einen Liter Molke hinter dem Gasthaus "Zum Erbgericht" kommt die neunjährige Malwida Meisenburg ins Gespräch mit dem alten Herrn Holtei. |
| Langenchursdorf Erbgericht |
| Oberbobritzsch Erbgericht |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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