Lexikon: Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Erbfall.Die Schenkungsteuer, die im gleichen Gesetz geregelt ist, ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung.
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 Internetverweise zu Erbschaftsteuer:
§ 2 ; § 17 ; § 2301 ; bundesrecht.juris.de ; www.jura.uni-sb.de ; bundesrecht.juris.de ; bundesrecht.juris.de ; www.bundesverfassungsgericht.de 



 Wort-Analyse: Erbschaftsteuer

GrundformErbschaftsteuer
Synonyme
SatzbeispieleDa aber das DBA zwischen Deutschland und den USA das Besteuerungsrecht für das vererbte amerikanische Aktienpaket Deutschland zuweist, unterliegt der Sohn in seinem Heimatstaat keiner Erbschaftsteuer.
Da dies nicht der Fall ist, muss der Sohn auch in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen, ohne dass eine Anrechnung der kanadischen Steuer erfolgen kann.
Nach deutschem Steuerrecht erfolgt eine Anrechnung nur, wenn die im Ausland gezahlte Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht.
Der Sohn muss daher in Kanada Einkommensteuer zahlen, ohne dass die in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer in Kanada angerechnet werden kann.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Erbschaftsteuer

ErbStDVErbschaftsteuer- Durchführungsverordnung
ErbStRGGesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrechts

 

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