Lexikon: Fünf-Prozent-Hürde

Die Fünf-Prozent-Hürde, auch genannt Fünf-Prozent-Klausel, ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland. Ähnliche Regelungen gibt es in zahlreichen anderen Ländern mit Verhältniswahlrecht. In Österreich gibt es eine Vier-Prozent-Hürde.
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 Internetverweise zu Fünf-Prozent-Hürde:
Bundestag.de – Bundeswahlgesetz ; Wahlrecht.de – Sperrklauseln und Prozenthürden ; Wahlrecht.de – Übersicht über die Sperrklauseln bei Wahlen in den Ländern ; Wahlrecht.de – Übersicht über die Sperrklauseln bei Kommunalwahlen ; Bundestag.de – 5 %-Hürde ; bpb Parteien, Wahlrecht und Wahlen 



 Wort-Analyse: Fünf-Prozent-Hürde

GrundformFünf-Prozent-Hürde
Synonyme
SatzbeispieleDer Regenbogen-Bürgerschaftsabgeordnete Norbert Hackbusch äußerte gegenüber der WELT die Ansicht , dass das Ziel, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen, "durchaus realistisch" sei.
Bei der nächsten Wahl verfehlte die FDP die Fünf-Prozent-Hürde, Gerhardt wurde bald ihr Landesvorsitzender.
Doch dieses Begehren von Hinz und Kunz hätte selbst eine Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft.
Zudem glaubt Scholz nicht, dass es "der FDP in Hamburg gelingt, über die Fünf-Prozent-Hürde bei den nächsten Wahlen zu kommen".

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Fünf-Prozent-Hürde

v.H.von Hundert [in Prozent]

 

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