Lexikon: Familienversicherung

Unter Familienversicherung wird in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen (Ehegatte, eingetragene(r) Lebenspartner ...
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 Internetverweise zu Familienversicherung:
§ 10 des SGB V ; GKV-Rundschreiben vom 14.03.2002 ; Techniker Krankenkasse Familienversicherung ; Bundesministerium für Gesundheit ; Entscheidung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 22. Mai 2003, B 12 KR 13/02 R, zum Gesamteinkommen und Sparerfreibetrages ; Die Gesundheitsreform - Beitragsfreie Mitversicherung 



 Wort-Analyse: Familienversicherung

GrundformFamilienversicherung
Synonyme
SatzbeispieleStudenten sind bis zum 25. Geburtstag über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich versichert.
Schmidt legte ein Bekenntnis zum Erhalt der kostenfreien Familienversicherung ab.
Weniger Solidarität: Über die Familienversicherung sind heute viele Ehepartner und Kinder versichert, obwohl sie keinen Cent Beitrag zahlen.
Es leuchtet ein, dass auch die Kinder eines Gutverdieners, der sich dem System entzieht, nicht unbedingt in den Genuss der Familienversicherung kommen müssen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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