Lexikon: Firmentarifvertrag

Als Firmentarifvertrag, Haustarifvertrag oder Werktarifvertrag wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen wird. In Firmentarifverträgen können, ebenso wie in Branchen- oder Verbandstarifverträgen, alle Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Firmentarifverträge werden oft als Anerkennungstarifverträge ausgestaltet, d.h. es wird die Anwendung des entsprechenden Flächentarifvertrages vereinbart. ...
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 Internetverweise zu Firmentarifvertrag:
Art. 9 



 Wort-Analyse: Firmentarifvertrag

GrundformFirmentarifvertrag
Synonyme
SatzbeispieleKurz vor dem Start der Verhandlungen gestern zwischen Betriebsrat und Konzernspitze erklärte IG-Bau-Chef Klaus Wiesehügel, ein Firmentarifvertrag für Holzmann komme nicht in
Von den 27,2 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern unterliegen nach neuesten Angaben des Bundesarbeitsministeriums 22 Millionen einem Flächentarifvertrag, 3 Millionen einem Haus- oder Firmentarifvertrag.
Wir sind nicht bereit, mit der Firma Holzmann einen Firmentarifvertrag abzuschließen, weil uns der Rahmentarifvertrag mit den Arbeitgeberverbänden untersagt, zu schlechteren Bedingungen mit anderen abzuschließen.
"Es ist ein Firmentarifvertrag, der sicherlich aus Sicht des Unternehmens angemessen ist."

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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