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Lexikon: Fraktion (Bundestag) Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. Eine Fraktion im Deutschen Bundestag ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. ... Fraktion (v. lat.: fractio = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoffgemisch unabhängig vom Aggregatzustand. ...
Abkürzungen: Fraktion (Bundestag)
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