Lexikon: Freigrenze

Eine Freigrenze ist in der Steuergesetzgebung ein Betrag, bis zu dem Einnahmen nicht zu versteuern sind. ...
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 Internetverweise zu Freigrenze:
§ 23 ; § 4h 



 Wort-Analyse: Freigrenze

GrundformFreigrenze
Synonyme
SatzbeispieleDiese Steuer muss jeder zahlen, der Aktien oder Fondsanteile kauft und innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn wieder verkauft - und dabei die Freigrenze von 512 Euro überschreitet.
Neben dieser Freigrenze gibt es eine zweite Schwelle.
Wer auf dem Land- oder Wasserweg aus Polen und Tschechien in die Bundesrepublik einreist, hat dagegen nur eine Freigrenze von 125 Euro.
Bei anderen Waren als Tabak, Alkohol, Kaffee, Parfüm ist eine Freigrenze von 175 Euro festgelegt worden.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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