Lexikon: Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsrecht
 Internetverweise zu Gesellschaftsrecht:
Artikel zum österreichischen Gesellschaftsrecht ; Recht der Kooperation ; juratexte.de 



 Wort-Analyse: Gesellschaftsrecht

Grundform
Synonyme
SatzbeispieleAnders lautende Vermutungen, wonach der Antrag drei Wochen nach der Ablehnung eines neuen Zuschusses durch das Parlament nötig werde, bezögen sich auf das Gesellschaftsrecht.
BDI-Rechtsexperte Jan Wulfetange, der bei dem Treffen dabei war, berichtet von einer angespannten Stimmung: "Die Amerikaner versuchen hier eine Gesetzeslage zu kreieren, die mit deutschem Gesellschaftsrecht nicht vereinbar ist.
Aber die Sozialreformer predigen Uns ein "Gesellschaftsrecht".
"Ein europäisches Gesellschaftsrecht wäre uns gleichwohl willkommen."

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Gesellschaftsrecht

NZGNeue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
ZGRZeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

EnglischDeutsch
Eindeutige Ergebnisse
company law Gesellschaftsrecht {n}
corporate law Gesellschaftsrecht {n}

Quelle: siehe Impressum - Lizenz-Informationen

Fehler/Anregungen mitteilen

Sie möchten:
Ihr Name:
Ihre EMail-Addresse:
Ihre Nachricht:

 

Impressum

Klaus Kopf
Düppelstrasse 6
22769 Hamburg
Deutschland

Steuernummer: 41/127 /03069

Finanzamt Hamburg-Altona

  

Konzessionsinformationen zu den definero Suchfunktionen

Lexikon
Das Lexikon basiert auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren ist auf dem Lexikon Wikipedia (Wiki) verfügbar. Lexikon-Artikel können direkt auf Wikipedia bearbeitet werden.
  

Wort-Analyse (Wörterbuch)
Das Wörterbuch wird uns von der Universität Leipzig (Institut für Informatik) Projekt Deutscher Wortschatz zur Verfügung gestellt.
  

Übersetzung
Die Übersetzung (deutsch - englisch/ englisch - deutsch) unterliegt der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Sie basiert auf folgenden Datenbanken, die von nachstehenden Personen zusammengefasst und überarbeitet wurden
Frank Richter (dict.tu-chemnitz.de; 1995 - 2002)
Paul Hemetsberger (dict.cc; 2002 - 2004)
Thomas Promny (odge.de; 2004 - 2006)
Kopf (Lexikon definero.de; seit 2006)
  

Abkürzung
Das Abkürzungsverzeichnis basiert auf einer Datenbank von Klaus Kopf (definero.de ; 2006). Die Liste der Abkürzungen wird stetig erweitert. Etwaige Verlinkungen zu Institutionen, die sich aus den Abkürzungen ableiten lassen, sind im Verzeichnis als sog. Hyperlink kenntlich gemacht. 

  

Danksagungen

   

Haftungsausschluss

Bitte beachten Sie die Informationen bzgl. Copyright, externen Links etc.- zusammengefasst auf der Seite Lexikon definero - Haftungsausschluss

  

RSS-Feed zum Lexikon definero.de


http://www.definero.de/definero.xml

 

Gratis Wörterbuch für 75 Sprachen herunterladen Lexikon