Lexikon: Gläubiger

Als Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Gläubiger
 Internetverweise zu Gläubiger:
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1) 



 Wort-Analyse: Gläubiger

GrundformGläubiger
SynonymeGeldgeber, Kreditor, Financier, Finanzier
Satzbeispiele"Das heißt für Stiers Gläubiger."
Der Krieg befreit einen Militär von den Verfolgungen seiner Gläubiger und einen Liebenden von denen seiner Phantasie.
"Freilich jetzt nur Raritäten", sagte nachdenklich der Kaufmann. "Kein Gläubiger ist mehr so dumm, sie für Aktiva anzusehen.
Ihr Wein ein totes Kapital, Ihre Gläubiger lebendige Quälgeister, Ihr Haus erschüttert, vielleicht - Man schätzt Sie auf über zweihunderttausend, wenn indes Ihre Aktiva nichts werden, Ihre Passiva - ich schweige davon.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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creditor Gläubiger {m}
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assignment for the benefit of creditors Abtretung zugunsten der Gläubiger
assignment of assets to creditors Überlassung des Vermögens an die Gläubiger

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