Lexikon: GläubigerAls Gläubiger wird im Schuldrecht bezeichnet, wer gegen einen anderen, den Schuldner, einen Anspruch hat. Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auch als Schuldverhältnis bezeichnet.
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de.wikipedia.org/wiki/Gläubiger
Internetverweise zu Gläubiger:
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)
Wort-Analyse: Gläubiger| Grundform | Gläubiger |
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| Synonyme | Geldgeber, Kreditor, Financier, Finanzier |
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| Satzbeispiele | "Das heißt für Stiers Gläubiger." |
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| Der Krieg befreit einen Militär von den Verfolgungen seiner Gläubiger und einen Liebenden von denen seiner Phantasie. |
| "Freilich jetzt nur Raritäten", sagte nachdenklich der Kaufmann. "Kein Gläubiger ist mehr so dumm, sie für Aktiva anzusehen. |
| Ihr Wein ein totes Kapital, Ihre Gläubiger lebendige Quälgeister, Ihr Haus erschüttert, vielleicht - Man schätzt Sie auf über zweihunderttausend, wenn indes Ihre Aktiva nichts werden, Ihre Passiva - ich schweige davon. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| Eindeutige Ergebnisse |
| creditor | Gläubiger {m} |
| Ergebnisse, die Ihren Begriff enthalten |
| assignment for the benefit of creditors | Abtretung zugunsten der Gläubiger |
| assignment of assets to creditors | Überlassung des Vermögens an die Gläubiger |
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