Lexikon: GrundbuchberichtigungsanspruchEin Grundbuchberichtigungsanspruch besteht, wenn eine Eintragung im Grundbuch nicht mit der wirklichen (materiellen) Rechtslage übereinstimmt. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Grundbuchberichtigungsanspruch
Internetverweise zu Grundbuchberichtigungsanspruch:
§ 894 ; Grundbuch ; Übersicht der deutschen Bundesnotarkammer zur Einführung des Elektronischen Grundbuchs ; Internet-Grundbucheinsicht in Nordrhein-Westfalen (nur Mo.-Fr. von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr verfügbar!)
Wort-Analyse: Grundbuchberichtigungsanspruch| Grundform | |
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| Satzbeispiele | Nach § 894 BGB steht dem wirklichen Erben der Grundbuchberichtigungsanspruch zu. Schuldner des Berichtigungsanspruchs ist jeder, dessen Bewilligung nach § 19 GBO zur Herstellung des richtigen Buchstandes erforderlich ist. |
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Quelle: Wortschatz Lexikon
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