Lexikon: HausratsverordnungDie in der Regel als Hausratsverordnung (HausratsVO) bezeichnete Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats vom 21. Oktober 1944 enthält als Teil des deutschen Familienrechts Bestimmungen darüber, welchem Ehegatten nach der Scheidung die bisherige Ehewohnung zugewiesen wird und wie der eheliche Hausrat zu verteilen ist. Die entsprechenden Bestimmungen trifft das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten. ...
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Internetverweise zu Hausratsverordnung:
Hausratsverordnung
Wort-Analyse: Hausratsverordnung| Grundform | Hausratsverordnung |
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| Satzbeispiele | Nichteheliche Lebensgemeinschaften können sich auf die Regelung der Hausratsverordnung nicht berufen. |
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| Der Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nach der Hausratsverordnung kann während des Scheidungsverfahrens jederzeit gestellt werden. |
| Im Falle der Weigerung muss auf einen entsprechenden Antrag eines der Ehegatten das Familiengericht nach der so genannten Hausratsverordnung das Mietverhältnis neu gestalten. |
| Bei Trennung und Scheidung regelt hier das Familiengericht nach der Hausratsverordnung, welcher Partner die Wohnung erhält und ob der andere aus der Bindung des Vertrages entlassen wird. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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