Lexikon: Impfschaden

Ein Impfschaden ist "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden ...
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Impfschaden
 Internetverweise zu Impfschaden:
Datenbank der gemeldeten Verdachtsfälle ; §§ 60 f. Infektionsschutzgesetz ; Meldebogen für den Verdachtsfall einer Impfkomplikation beim Paul-Ehrlich-Institut (für Deutschland) ; Schutzverband für Impfgeschädigte e.V. (Deutschland) ; Impfschadengesetz (Österreich) 



 Wort-Analyse: Impfschaden

Grundform
Synonyme
Satzbeispiele"Ihr Impfschaden wurde schon in der DDR anerkannt", so Winfried Bruder vom Versorgungsamt.
Familie L. also: Der Vater hat sich um Michi, der als Säugling nach einem Impfschaden behindert blieb, nie gekümmert.
Doch der Gang zu den Behörden ist nur für wenige der Impfgeschädigten der Ausweg: Zum einen ist kaum bekannt, daß Betroffene - falls ihr Fall offiziell als Impfschaden bestätigt wird - Anspruch auf Rente haben.
Da es sich bei der FSME-Impfung um eine 'öffentlich empfohlene' Impfung handelt, beantragte Buchner beim Versorgungsamt die Anerkennung seiner Beschwerden als Impfschaden, was ihm auch den Bezug einer Rente sichern würde.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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