Lexikon: Insichgeschäft

Ein Insichgeschäft (Selbstkontraktion) liegt vor, wenn jemand ein Rechtsgeschäft entweder im eigenen Namen oder im Namen eines von ihm Vertretenen mit sich selbst als Vertreter eines Dritten abschließt.
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 Internetverweise zu Insichgeschäft:
§ 164 ; § 1629 ; § 181 ; § 167 ; § 670 ; § 1835 



 Wort-Analyse: Insichgeschäft

GrundformInsichgeschäft
Synonyme
SatzbeispieleIn ihrem Sondervotum stellten die beiden Verfassungsrichter die Frage, wie sich eine aus Beamten zusammengesetzte Gemeindevertretung noch selbst kontrollieren könne, 'ohne das dies zum Insichgeschäft wird'.
15 Prozent davon waren Agenturprovision, so daß anteilig aus diesem Insichgeschäft einige zehntausend Mark aus der Staatskasse auf dem Privatkonto des Regierungschefs landeten.
Die im Nähauftrag vereinbarte Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB sei unklar; für ein Insichgeschäft sei kein Raum. Der Kunde wolle fertige Gardinen genäht und aufgehängt haben.
Das alte Bürgerliche Gesetzbuch hat nicht umsonst ein Insichgeschäft nach Paragraph 181 untersagt.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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