Lexikon: Insolvenz

Insolvenz (lat. insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schulden nicht (ein-)lösend") beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz bzw. Regelinsolvenz für selbständig Tätige), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist. ...
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 Internetverweise zu Insolvenz:
§ 130a ; § 64 ; § 92 ; Text der Insolvenzordnung ; Insolvenzstatistik ; Global Insolvency Law Database 



 Wort-Analyse: Insolvenz

GrundformInsolvenz
SynonymeZahlungsunfähigkeit, Pleite, Konkurs, Bankrott
SatzbeispieleHerlitz hatte Anfang April Insolvenz angemeldet.
Im Handwerk könnten bis Jahresende fast 5000 Betriebe in die Insolvenz gegangen sein, befürchten die Kammern.
Von Hans Herrs damaligen Partnern musste Günter Hartwig mit seinem Unternehmen Rentaco unterdessen Insolvenz anmelden.
Weil die nachrangigen Gläubiger bei einer Insolvenz ihres Schuldners und der dann folgenden Zwangsversteigerung als Letzte einen Teil ihres verliehenen Geldes zurückbekommen, wollen die meisten Geschäftsbanken an die vorderen Stellen des Grundbuchs.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Insolvenz

InVoInsolvenz und Vollstreckung
[Zeitschrift]

EnglischDeutsch
Eindeutige Ergebnisse
insolvency Insolvenz {f}

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