Lexikon: Junktim

Ein Junktim (von lat. iunctim = verbunden) ist juristischer Begriff für die Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind. Junktimierung ist eine juristische Technik bei Verhandlungen über Verträge oder Gesetzesentwürfen. Vereinfacht kann man sagen, dass man sich auf den Standpunkt stellt ‚Ohne das eine geht das ganze andere nicht.’
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Junktim
 Internetverweise zu Junktim:
Urteil vom 17.7.2002 ; Art. 14 Abs. 3 



 Wort-Analyse: Junktim

GrundformJunktim
Synonyme
SatzbeispieleAuch das Junktim von Bundeskanzler Gehard Schröder zwischen der Osterweiterung der EU und der Senkung des deutschen Nettobeitrags war ausgesprochen problematisch....
FDP-Chef Gerhardt, bei aller neuentdeckten Liebe für die Sudetendeutschen, stellt gleich klar, daß so ein Junktim selbstverständlich nicht in die Tüte kommt.
Dieses Argument ist von Michail Gorbatschow als "absurd" bezeichnet worden, Schewardnadse hat ihn bestätigt, George Bush, Genscher, Teltschik und viele andere sind Zeugen dafür, daß es ein solches Junktim der UdSSR niemals gegeben hat.
Nur soviel steht wohl fest, Brüssel wird künftig ein Junktim zu handhaben wissen: Nur wer regional kooperiert, wird für die EU evaluiert.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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