Lexikon: Kündigung

Als Kündigung bezeichnet man im deutschen Recht ein Rechtsgeschäft, das eine Willenserklärung enthält, die auf die einseitige Auflösung eines Vertrags (Rechtsverhältnisses) gerichtet ist.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Kündigung
 Internetverweise zu Kündigung:
§ 623 ; Prognoseprinzip und Wiedereinstellung im Kündigungsschutzrecht ; § 1a ; § 1 ; § 95 ; § 102 ; § 626 ; Kostenloses Dossier von Handelsblatt.com zum Thema Kündigungsschutzrecht mit Tipps zu Abfindung, Altersteilzeit, Abfindung etc. 



 Wort-Analyse: Kündigung

GrundformKündigung
SynonymeEntlassung, Abschied, Demission, Kündigung
SatzbeispieleDer Satz fiel, als das Berliner Arbeitsgericht dieser Tage die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigte, und er fiel auf den Boden der traurigen Tatsache, daß die Zeit ein seltsam Ding ist.
Der Abschluß einer Ausbildung bringt ihnen keinen Erfolg, sondern Probleme, weil er zur sofortigen Kündigung aller bisherigen Vergünstigungen führt.
Intel droht nun mit einer Kündigung der Lieferabkommen.
Ein Beobachter charakterisiert die Reaktion der Redaktion so: Nach dem Debakel der gefälschten Hitler-Tagebücher ist sie in die innere Kündigung geflüchtet, heute lebt sie im Vorruhestand am Arbeitsplatz.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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