Lexikon: KündigungAls Kündigung bezeichnet man im deutschen Recht ein Rechtsgeschäft, das eine Willenserklärung enthält, die auf die einseitige Auflösung eines Vertrags (Rechtsverhältnisses) gerichtet ist.
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de.wikipedia.org/wiki/Kündigung
Internetverweise zu Kündigung:
§ 623 ; Prognoseprinzip und Wiedereinstellung im Kündigungsschutzrecht ; § 1a ; § 1 ; § 95 ; § 102 ; § 626 ; Kostenloses Dossier von Handelsblatt.com zum Thema Kündigungsschutzrecht mit Tipps zu Abfindung, Altersteilzeit, Abfindung etc.
Wort-Analyse: Kündigung| Grundform | Kündigung |
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| Synonyme | Entlassung, Abschied, Demission, Kündigung |
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| Satzbeispiele | Der Satz fiel, als das Berliner Arbeitsgericht dieser Tage die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigte, und er fiel auf den Boden der traurigen Tatsache, daß die Zeit ein seltsam Ding ist. |
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| Der Abschluß einer Ausbildung bringt ihnen keinen Erfolg, sondern Probleme, weil er zur sofortigen Kündigung aller bisherigen Vergünstigungen führt. |
| Intel droht nun mit einer Kündigung der Lieferabkommen. |
| Ein Beobachter charakterisiert die Reaktion der Redaktion so: Nach dem Debakel der gefälschten Hitler-Tagebücher ist sie in die innere Kündigung geflüchtet, heute lebt sie im Vorruhestand am Arbeitsplatz. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
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| notice | Kündigung {f} |
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