Lexikon: Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz sind gesetzlich festgelegte Regelungen, durch welche die Kündigung eines Vertrags verhindert oder erschwert werden, zu verstehen.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsschutz
 Internetverweise zu Kündigungsschutz:
§ 721 ; § 623 BGB ; § 626 Abs. 2 BGB ; § 102 ; vgl. § 613a BGB) ; gemäß § 612a BGB ; Schweizer Arbeitsrecht ; Deutsches Kündigungsschutzgesetz (KSchG) 



 Wort-Analyse: Kündigungsschutz

GrundformKündigungsschutz
Synonyme
SatzbeispieleEtwa, ob der Kündigungsschutz gelockert werden sollte.
Das betrifft auch den Kündigungsschutz oder die Allgemeinverbindlichkeit von tarifvertraglichen Regelungen.
Eine Einigung zwischen SPD und Union beim Kündigungsschutz erscheint nicht unmöglich, auch wenn noch keine fertigen Reformkonzepte auf dem Tisch liegen.
Allerdings wird die Union trotzdem beim Thema Kündigungsschutz oder beim Betriebsverfassungsgesetz mitreden wollen.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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