Lexikon: Kündigungsschutzgesetz

Das deutsche Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein Gesetz, das die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit ("Dauerschuldverhältnissen") zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsschutzgesetz
 Internetverweise zu Kündigungsschutzgesetz:
Text des KSchG ; § 1 ; § 23 ; § 622 ; § 4 ; § 7 ; § 623 BGB ; § 2 



 Wort-Analyse: Kündigungsschutzgesetz

GrundformKündigungsschutzgesetz
Synonyme
SatzbeispieleGegen eine Kündigung, die nach Meinung des Arbeitnehmers gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, kann er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
Tipp: Eine Telefonliste kann im Ernstfall ein guter Beweis dafür sein, dass der Betrieb unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Telefonliste als Beweis Am besten sind Arbeitnehmer dran, wenn ohne jeden Zweifel das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Für größere Betriebe ist die Pflicht zu einer solchen Sozialauswahl bereits im Kündigungsschutzgesetz verankert.

Quelle: Wortschatz Lexikon



 Abkürzungen: Kündigungsschutzgesetz

KSchGKündigungsschutzgesetz

 

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