Lexikon: KindergeldKindergeld ist eine staatliche Zahlung an Eltern. Ob und in welcher Höhe ein Kindergeld gezahlt wird, hängt im allgemeinen von der Anzahl der Kinder ab. Deutsches Kindergeld ist zu bedeutenden Teilen kein Einkommen, sondern eine besondere Form von Steuerrückerstattung.
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de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
Internetverweise zu Kindergeld:
§ 72 Abs. 1 EStG ; § 60 ; § 31 EStG ; Merkblatt Kindergeld (PDF) ; Anlage zur Düsseldorfer Tabelle ; Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit ; Bundeskindergeldgesetz - BKGG ; Text des Einkommensteuergesetzes mit den Vorschriften über das Kindergeld in § 31 und §§ 62 bis 78
Wort-Analyse: Kindergeld| Grundform | Kindergeld |
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| Synonyme | Kinderzuschlag, Kindergeld |
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| Satzbeispiele | Um die Kinderarmut zu bekämpfen, wird nach Vorstellungen der Grünen das Kindergeld bei einkommensschwachen Familien um bis zu 100 Euro aufgestockt. |
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| Es soll das bisherige Kindergeld ablösen und 600 Euro pro Monat für jedes Kind unter drei Jahren betragen. |
| Auf 200 Euro will die jetzige Regierung das Kindergeld mittelfristig erhöhen. |
| * Die SPD will das Kindergeld mittelfristig auf 200 Euro pro Kind anheben |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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