Lexikon: Kindersitz

Nach § 21 (1a) der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Diese müssen amtlich genehmigt und geeignet sein. Die amtliche Genehmigung erfolgt durch die Vergabe nach der ECE-Regelung Nr. 44 an den Hersteller.
Weiter auf: de.wikipedia.org/wiki/Kindersitz
 Internetverweise zu Kindersitz:
Feilbietungsverbot für Autokindersitze, die nicht mindestens die Sicherheitsnorm ECE 44 in der Version 03 (ECE 44/03) erfüllen ; www.kisi.de, Informationen über integrierte Kindersitze der Grammer AG ; www.autokindersitz.at, reine Infoseite, gesponsert vom öst. Verkehrsministerium ; Kindersitz im Mietwagen im Urlaub ; Informationsseite der Kreispolizeibehörde Unna ; das-sichere-kind.de - Informationen über Auswahl, Kauf und Einbau von Kindersitzen ; Stiftung Warentest: Autokindersitze 



 Wort-Analyse: Kindersitz

GrundformKindersitz
Synonyme
SatzbeispieleSie fahren nur dann sicher, wenn sie auch in einem geeigneten Kindersitz untergebracht sind.
Meiner Tochter, die jetzt immer auf dem Kindersitz in Richtung Kita gefahren wird, macht es großen Spaß, wenn ich Fußgänger erschrecke.
Und die mittelere Rücksitzlehne kann durch verschiedenste Module ersetzt werden - vom Kindersitz über eine Unterhaltungs-Konsole und einen Kühl- und Wärmeschrank bis zum Desktop-Modul für Geschäftsleute.
Kaber holt den Kindersitz, einen Werkzeugkasten, eine Plastiksonnenblume und einige Decken aus dem zertrümmerten Fahrzeug.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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