Lexikon: KirchensteuerDie Kirchensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland vom Staat im Auftrag der Kirchen von deren Mitgliedern erhoben und an die Kirchen weitergeleitet wird. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung sind die Religionsgemeinschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. ...
Weiter auf:
de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer
Internetverweise zu Kirchensteuer:
Literatur zur Kirchensteuer im Online-Katalog der Deutschen Bibliothek ; Historisches Lexikon Bayerns ; Gesetzestexte und Gerichtsurteile etc. zum Kirchenrecht ; Statistik mit Zahlen zu Kirchensteuer und kirchlichen Finanzen ; Kirchensteuer: Was macht die Kirche mit dem Geld? (mit PDF-Broschüre) ; Informationen zu Kirchenfinanzen, Kirchensteuer und Kirchgeld ; Kirchensteuer-Website ; Und wie ist die Kirchensteuer in anderen Ländern geregelt?
Wort-Analyse: Kirchensteuer| Grundform | Kirchensteuer |
|---|
| Synonyme | |
|---|
| Satzbeispiele | Er fürchtet, dass das neue Gesetz die Kirchensteuer ordentlich mindern könnte. |
|---|
| Zum anderen sind die Einzahlungen vollständig von der Steuer befreit, während sie bei der Direktversicherung immerhin noch mit 20 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden müssen. |
| Auf den Sparbeitrag fällt dann nicht die übliche Lohnsteuer an, sondern nur eine Pauschalsteuer von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
| Wie sich die für 2004 geplante Senkung der Kirchensteuer auswirke, lasse sich noch nicht sagen. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
| Englisch | Deutsch |
|---|
| Eindeutige Ergebnisse |
| church rate | Kirchensteuer {f} |
Quelle: siehe Impressum - Lizenz-Informationen
Fehler/Anregungen mitteilen
Impressum
|
|
Klaus Kopf
Düppelstrasse 6
22769 Hamburg
Deutschland

Steuernummer: 41/127 /03069
Finanzamt Hamburg-Altona
|
Konzessionsinformationen zu den definero Suchfunktionen
|
|
Lexikon
Das Lexikon basiert auf der freien Enzyklopädie Wikipedia und unterliegt der
GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der Autoren ist auf dem Lexikon Wikipedia
(Wiki) verfügbar. Lexikon-Artikel können direkt auf
Wikipedia
bearbeitet werden.
Wort-Analyse (Wörterbuch)
Das Wörterbuch wird uns von der Universität Leipzig (Institut für Informatik)
Projekt Deutscher Wortschatz
zur Verfügung gestellt.
Übersetzung
Die Übersetzung (deutsch - englisch/ englisch - deutsch) unterliegt der GNU
Lizenz für freie Dokumentation. Sie basiert auf folgenden Datenbanken, die von nachstehenden Personen zusammengefasst und überarbeitet wurden
Frank Richter (dict.tu-chemnitz.de;
1995 - 2002)
Paul Hemetsberger (dict.cc;
2002 - 2004)
Thomas Promny (odge.de;
2004 - 2006)
Kopf (Lexikon definero.de;
seit 2006)
Abkürzung
Das Abkürzungsverzeichnis basiert auf einer Datenbank von Klaus Kopf
(definero.de ; 2006). Die Liste der Abkürzungen wird stetig erweitert. Etwaige Verlinkungen zu Institutionen, die sich aus den Abkürzungen ableiten lassen, sind im Verzeichnis als sog. Hyperlink kenntlich gemacht.
|
Danksagungen
Haftungsausschluss
RSS-Feed zum Lexikon definero.de

http://www.definero.de/definero.xml