| Kl. | Klasse |
| Kl | Klasse |
| A | Führerschein-Klasse A Krafträder mit oder ohne Beiwagen |
| M | Führerschein-Klasse M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l |
| L | Führerschein-Klasse L Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
| DE | Führerschein-Klasse DE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
| D1E | Führerschein-Klasse D1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt |
| D1 | Führerschein-Klasse D1 Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen [auch mit Anhängern] |
| D | Führerschein-Klasse D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz [auch mit Anhänger] |
| C1E | Führerschein-Klasse C1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteige |
| C1 | Führerschein-Klasse C1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg [auch mit Anhängern] |
| C | Führerschein-Klasse C Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg [auch mit Anhänger] |
| BE | Führerschein-Klasse BE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen. |
| B | Führerschein-Klasse B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz [auch mit Anhängern] |
| A1 | Führerschein-Klasse A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und einer Motorleistung von maximal 11 kW |
| T | Führerschein-Klasse T Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke |
| KZK | Klasse - Zuständigkeit - Kooperation |