Lexikon: Klinische PrüfungEine Klinische Prüfung ist nach Arzneimittelgesetz § 4, Absatz 23, "... jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen oder die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel oder die Ausscheidung zu untersuchen, mit dem Ziel, sich von der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel zu überzeugen. ...
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de.wikipedia.org/wiki/Klinische_Prüfung
Internetverweise zu Klinische_Prüfung:
§ 4 Abs. 24 AMG ; Internetseiten zu "Klinischen Prüfungen" ; Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ; ICH-GCP-Guideline ; Ablauf des Verfahrens (mit Fließbild) zur Genehmigung einer klinischen Prüfung (KP) ; Gesetzen und Verordnungen zu Arzneimitteln ; Hintergrundartikel Klinische Prüfung Teil 1 ; und Teil 2
Wort-Analyse: Klinische Prüfung| Grundform | Klinische Prüfung |
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Quelle: Wortschatz Lexikon
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