Lexikon: Konklave

In einem Konklave wählen die dazu berechtigten Kardinäle der Römisch-Katholischen Kirche den Papst und Bischof von Rom. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Der Rücktritt eines Papstes ist jedoch seit Gregor XII. 1415 nicht mehr erfolgt.
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 Internetverweise zu Konklave:
Die Kardinäle und das Konklave - Detaillierte Informationen über Ablauf und Sonderheiten der Papstwahl ; Liste der gegenwärtig wahlberechtigten Kardinäle ; Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis ; Dirk Uwer: Das Recht der Papstwahl nach der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis ; Louis Carlen v/o Rhodan: Die Papstwahl im Kirchenrecht ; Papst Johannes Paul II. nach dem Konklave am 16. Oktober 1978 



 Wort-Analyse: Konklave

GrundformKonklave
SynonymeKonklave, Wahlversammlung, Kardinalsversammlung
SatzbeispieleEr bezahlte die Stimme des Johann Colonna im Konklave, indem er diesem Kardinal am 11. August 1492 die Abtei verlieh, deren Kommende er bisher genossen hatte.
Das Konklave fügte sich in den Willen Odoakers, dessen Gerechtigkeit Arianer wie Katholiken ohne Unterschied anerkannten; jene aber besaßen noch ungehindert ihre eigenen Kirchen in Rom wie in andern Städten.
Das Konklave war mitten im Lager des Raubtiers gehalten worden.
2. Wahl Gelasius' II. Die Frangipani überfallen das Konklave.

Quelle: Wortschatz Lexikon


 

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