Lexikon: LadenschlussDas Ladenschlussgesetz regelt seit 1957 in der Bundesrepublik Deutschland die Öffnungszeiten von Geschäften durch das Festlegen von Zeiten, zu denen kein Geschäft öffnen darf. Ausgenommen sind meist Einrichtungen wie Tankstellen, Kioske, Bahnhofsgeschäfte, Apotheken, Kneipen und ähnliche.
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de.wikipedia.org/wiki/Ladenschluss
Internetverweise zu Ladenschluss:
Ladenöffnungsgesetz vom 15.11.2006 ; Ladenöffnungsgesetz ; Ladenöffnungsgesetz vom 14.11.2006 ; Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz ; Ladenöffnungsgesetz ; Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes ; Ladenöffnungsgesetz ; Ladenöffnungsgesetz
Wort-Analyse: Ladenschluss| Grundform | Ladenschluss |
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| Synonyme | |
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| Satzbeispiele | Und da ist der Ladenschluss eine Möglichkeit von vielen, der fortgesetzten Ausblutung der Innenstädte entgegenzuwirken. |
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| Darüber hinaus besteht insbesondere in den mittleren und größeren Städten Bedarf, den Ladenschluss an den übrigen Wochentagen zu verlängern und zwar bis 22 Uhr. |
| Bevormundung bleibt es allemal - beim Ladenschluss ist sie nicht angebracht. |
| Das eine sieht Ladenschluss an Werktagen um 21 Uhr, das andere um 22 Uhr vor. |
Quelle: Wortschatz Lexikon
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